Verfahren beim Kauf

Verfahren beim Kauf

Verfahren beim Kauf

IMMOBILIENKAUF IN DER TÜRKISCHEN REPUBLIK NORDZYPERN (TRNZ)

 

Der Immobilienkauf in der TRNZ kann für diejenigen, die mit den Gesetzen und dem rechtlichen Verfahren nicht vertraut sind, kompliziert und anstrengend sein.

 

KAUFVERFAHREN

 

STEUERN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM IMMOBILIENKAUF

 

Bei jedem Immobilienkauf und -verkauf fallen vier Hauptsteuern an:

 

 

MwSt.

 

Das Finanzamt verlangt vor der Eigentumsübertragung eine Kopie des Kaufvertrags. Anschließend wird die Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Vertragswerts der Immobilie berechnet und beträgt derzeit 5 %.

Die Zahlung der Mehrwertsteuer hängt davon ab, ob die Transaktion der Mehrwertsteuer unterliegt oder nicht.

Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer (die Person, die das Eigentum an der Immobilie besitzt und nicht nur das vertragliche Eigentum oder den Besitz der Immobilie) vom Finanzamt als „professioneller Verkäufer“ angesehen wird (d. h. ob die Transaktion kommerzieller Natur ist oder gewinnorientiert ist). Wenn der Verkäufer als professioneller Verkäufer angesehen wird, unterliegt die Transaktion nicht der Mehrwertsteuer.

 

Übertragungsgebühr

 

Übertragungsgebühren, die unmittelbar vor der Übertragung des Eigentums an das Grundbuchamt zu zahlen sind, werden normalerweise vom Käufer bezahlt und betragen 12% des geschätzten Immobilienwerts.

Das Grundbuchamt wird den Kaufvertrag vor der Übertragung des Eigentums prüfen, um den Wert der Immobilie zu schätzen, und die Übertragungsgebühr auf der Grundlage des geschätzten Werts berechnen.

 

Stempelsteuer

 

Stempelsteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist und auf der Grundlage des Vertragswerts der Immobilie berechnet wird. Im Allgemeinen ist die Stempelsteuer vom Käufer zu entrichten, obwohl die Parteien dies jederzeit durch eine ausdrückliche Klausel im Kaufvertrag ändern können.

Alle Kaufverträge müssen innerhalb von 21 Tagen nach Unterzeichnung beim Bezirksgrundstücksamt registriert werden, und es ist nun obligatorisch, die Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % zu entrichten, bevor die Registrierung erfolgen kann.

 

WIE KANN EIN ANWALT HELFEN?

 

Beim ersten Treffen mit dem Anwalt wird er die Einzelheiten der Immobilie einholen, die Sie kaufen möchten, und sich alle informellen Vereinbarungen ansehen, die Sie mit dem Verkäufer bezüglich des Kaufpreises, des Zahlungsplans und aller im Verkauf enthaltenen Gegenstände getroffen haben. Er wird Ihnen das Verfahren erklären, das Sie befolgen müssen, einschließlich der Steuern und Gebühren, die Sie zahlen müssen, und kann in Ihrem Namen an Untersuchungen beteiligt sein, um sicherzustellen, dass die Transaktionen sicher und effizient durchgeführt werden. In dieser Phase kann auch eine Vollmacht von Ihnen eingeholt werden, um sicherzustellen, dass der Anwalt in Ihrem Namen Dokumente unterzeichnen kann, wenn Sie für längere Zeit nicht in Nordzypern sind.

Aufgrund einer neuen Gesetzgebung muss ein Anwalt außerdem Ihre Identität feststellen, bevor er in Ihrem Namen tätig wird. Folgende Ausweisdokumente sind erforderlich:

 

vollständiger Reisepass/vollständiger Führerschein


aktueller Kontoauszug/Stromrechnung (nicht älter als 3 Monate)

Bitte beachten Sie auch, dass gemäß den aktuellen Geldwäschebestimmungen möglicherweise weitere Unterlagen erforderlich sind.

Die allgemeinen Grundsätze der Anwaltsdienstleistungen lauten wie folgt:

a) Der Anwalt führt eine Grundbuchsuche beim zuständigen Grundbuchamt durch, um zu bestätigen, dass der Verkäufer der eingetragene Eigentümer der Immobilie ist und dass die Immobilie frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen ist. Er analysiert die Dokumente und überprüft, ob die entsprechenden Baugenehmigungen, Baugenehmigungen und Zulassungen eingeholt wurden.
b) Um Ihre Rechte und Interessen zu schützen, erstellt der Anwalt einen auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnittenen Kaufvertrag, in dem die Einzelheiten des Verkaufs, die Fertigstellungstermine, der Zahlungsplan und alle Einbauten und Ausstattungen, die Verantwortlichkeiten beider Parteien sowie Verzugsstrafen und Entschädigungsklauseln aufgeführt sind. Der Vertrag wird Ihnen und dem Verkäufer zur Prüfung vorgelegt und wenn beide Parteien mit dem Inhalt zufrieden sind, wird der Vertrag unterzeichnet.


c) Sobald der Anwalt mit den Ergebnissen der Suche zufrieden ist und der Vertrag unterzeichnet und ausgetauscht wurde, wird er mit der Registrierung des Kaufvertrags beim Bezirksgrundbuchamt fortfahren. Es ist obligatorisch, alle Kaufverträge für den Kauf von unbeweglichem Eigentum innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsunterzeichnung beim Bezirksgrundbuchamt zu registrieren und die Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % des Immobilienwerts zu entrichten, bevor die Registrierung erfolgen kann. Die Registrierung des Vertrags stellt sicher, dass Sie vor dem Verkauf oder der Übertragung der Immobilie an Dritte geschützt sind und Käufer wie auch Verkäufer von einer ordnungsgemässen Abwicklung auf Basis der Gesetzesgrundlage ausgehen können....

 

Bei Betrachtung der gesamten Besteuerung für den Käufer folgen 17,5% auf den Kaufpreis als Zusatzkosten.